III. Auswirkungen des EU-Beitritts
| Seit dem 1.1.1993 ist Spanien Voll-Mitglied der EU. Auf den EU-Beitritt Spaniens zurückzuführen ist die Abschaffung der militärischen Erwerbsrestriktionen für EU-Angehörige und der weitgehende Abbau der Madrider Investitionsbürokratie in Form der Generaldirektion für ausländische Transaktionen. Als Relikt ist jedoch das Investitionsregister für ausländische Investitionen in Spanien geblieben. Hingegen wurde aufgrund des EU-Beitritts die Niederlassungsfreiheit für Unternehmer und die Freizügigkeit für Arbeitnehmer eingeführt. Der Kapitalverkehr mit dem Ausland ist nahezu vollständig liberalisiert. |