XXII. Wichtige Regeln für den Immobilienerwerb
| 1. Lassen Sie sich das Eigentumsrecht des Verkäufers durch Vorlage seines notariellen
Kaufvertrags (Escritura pública de compraventa) mit Eintragungsvermerk des Grundbuchamtes
(Registro de la Propiedad) oder durch Grundbuchauszug (Extracto del Registro de la
Propiedad) nachweisen. 2. Bevor Sie schriftlich oder mündlich etwas vereinbaren (auch mündliche Verträge können nach spanischem Recht gültig sein), vergewissern Sie sich genau über das ins Auge gefaßte Objekt, insbesondere über folgendes:
3. Formularverträge sind zwar leicht auszufüllen, verheißen aber meist nur Gutes für den Vertragspartner, der das Formular entworfen hat. Ausgewogene Individualverträge verursachen indes häufig Kopfzerbrechen. Das Bestehen auf Individualvereinbarungen kann zugegebenermaßen die Stimmung bei den Vertragsverhandlungen beeinflussen, verändert aber zumeist auch entscheidend deren Ergebnis. 4. Lassen Sie sich auch anscheinend nebensächliche Zusicherungen und offensichtliche Selbstverständlichkeiten schriftlich von Ihrem Vertragspartner bestätigen. 5. Vereinbaren Sie stets im Vertrag, welches Recht Anwendung finden soll.0 6. Denken Sie bei Vermögensdispositionen stets an das Motto: Vertrauen ist gut, Sicherheit besser; welche Garantien werden geboten, damit das Versprochene und vertraglich Vereinbarte notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden kann? 7. Bestehen Sie als Käufer auf umgehenden Abschluß eines notariellen Kaufvertrages (Escritura pública de compraventa) und Ihrer Eintragung als Eigentümer im Grundbuch, selbst wenn Ratenzahlung vereinbart wird. 8. Wird ein im Bau befindliches, noch nicht fertiggestelltes Objekt aufgrund von Ratenzahlungen gekauft, so ist seitens des Verkäufers der Nachweis zu erbringen, daß hinsichtlich der Ratenzahlungen eine Versicherung oder Bankbürgschaft abgeschlossen worden ist. 9. Bei Baugrundstücken ist darauf zu achten, daß sie die Mindestgröße für eine spätere Bebauung erfüllen. 10. Ziehen Sie bei schwierigen Fragen und Problemen stets einen sachkundigen Berater hinzu. Sein Honorar beträgt nur einen Bruchteil des Schadens, den Sie möglicherweise erleiden. |