XXI. Sprachliches Grundmenue
| Zu Themen des spanischen Immobilien-rechts hat wohl jeder deutschsprachige Ausländer
mit Wohnsitz oder Interessen in Spanien Berührungspunkte. Es geht häufig um
Grundbe-griffe in spanischer Sprache, die für das Verständ-nis der Zusammenhänge von
Bedeutung sind. Nachstehend werden einige spanische Fachaus-drücke vorgestellt,
gewissermaßen als sprachliches Immobiliengrundmenue. Abogado - Rechtsanwalt, der sich um die Interessen seines Mandanten kümmert und den notariellen Kaufvertrag (Escritura Pública de Compraventa) vorbereitet. Agente de la Propiedad Inmobiliaria (API). Mitglied einer Maklerkammer. Agente inmobiliario Immobilienmakler. APIs sind Immobilienmakler mit Kammer- zugehörigkeit. Daneben gibt es die Insti- tution der GIPES. Arras - Handgeld oder Draufgabe. Wenn Arras vereinbart sind, kann der Vertrag dadurch aufgelöst werden, daß der Käufer anerkennt, sie zu verlieren oder der Verkäufer sie doppelt zurückzuzahlen hat. Asiento de Presentación Grundbuchlicher Eingangsvermerk nach Vorlage der Escritura oder aber der nota- riellen Telefaxmitteilung an das Eigentums- register hiervon. Certificación Negativa de Residencia Nichtresidentenbescheinigung, erforderlich für den Grundstückserwerb von Nicht-Residenten. Contrato de Opción - Optionsvertrag. Dieser bindet den Verkäufer. Er gibt dem Käufer gegen Zahlung eines zumeist 10 %igen Optionsbetrages das Recht, innerhalb des Optionszeitraums, die Option für ein Immobilienobjekt auszuüben. Contrato Privado privatschriftlicher Kaufvertrag, der bereits die Vertragsparteien bindet. Declaración de Obra nueva Neubauerklärung. Diese ist in notarieller Form zu erklären, wenn das Grundstück bebaut worden ist. Derecho de tanteo/Retracto Vorkaufs- und Eintrittsrecht, besonders bei ländlichen Grundstücken. Escritura - Synonym für notariellen Kaufvertrag, wenngleich das Wort Escritura allein nur bedeutet öffentliche Schrift. Finca - Liegenschaft, wird vielfach auch verwendet für ein bebautes Grundstück. Hipoteca - Hypothek. Die Grundschuld existiert nicht in Spanien. Nota simple informativa Grundbuchauszug, eine Art registerliches Röntgenbild über die Liegenschaft. Notario - spanische Urkundsperson, zuständig für öffentliche Kaufverträge, Hypotheken. NIE - Ausländersteuernummer, auch erforderlich beim Grundstückserwerb. Poder - Vollmacht. Vielfach werden Objekte mittels Vollmachten verkauft oder gekauft (Poder para Vender, Poder para Comprar). Registro de la Propiedad Grundbuchamt REPRESENTANTE FISCAL Steuerlicher Vertreter. Benennung ist not- wendig, wenn mehr als ein Immobilien- objekt in Spanien vorhanden. RúStica - ländliches Grundstück. Segregación - Abtrennung einer Parzelle von dem Muttergrundstück. Solar - Baugrundstück. Tarjeta de Residencia - Aufenthalts- genehmigung. Erforderlich, wenn EU-Bürger länger als drei Monate in Spanien leben. Urbana - Grundstück im Rahmen eines Bebauungsplans. Valor catastral - Katasterwert. Der Katasterwert wird alljährlich im Grundsteuerbescheid (IBI) genannt und gilt als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer. Der Katasterwert ist jeweils im notariellen Kaufvertrag anzugeben. |