XIV. Investitionsregister
| Die Gesetzgebung über ausländische Investitionen in Spanien schreibt für Ausländer vor, daß deren Investitionen in Spanien in das Investitionsregister einzutragen sind. Mit dem weitgehenden Abbau dieser Gesetzgebung im Rahmen der Kapitalverkehrsliberalisierung stellt sich zunehmend die Frage der Berechtigung eines derartigen Registers für Investitionen durch EU-Angehörige. |